| Auf der Grundlage von § 5 der Clubsatzung des Motor-Yacht-Club Preußen e. V. im ADAC hat die Jahresmitgliederversammlung am 08.02.2007, die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. |
| Der zu entrichtende Jahresmitgliedsbeitrag (§1, Abs. III / Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr) beträgt: |
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Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres, Auszubildene und Studenten, Mitglieder der Jugendgruppe, Leistungssportler, Ehepartner oder im eheähnlichen Verhältnis lebende Partner von Vollmitgliedern, Fördernde Mitglieder |
40,00 EURO |
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| Vollmitglieder (Ordentliche Mitglieder) |
80,00 EURO |
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| Einmalige Aufnahmegebühr (Vollmitglieder) |
300,00 EURO |
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| Die Jahresmitgliedsbeiträge sind jeweils zum Beginn, spätestens jedoch bis zum 31. März eines jeden Geschäftsjahres fällig. Wird gem. §4, Abs. IV die Probezeit eines Mitgliedes vom Vorstand oder vom Mitglied selbst nicht in eine ordentliche Mitgliedschaft verlängert, gilt für das laufende Geschäftsjahr trotzdem der jeweilige Jahresmitgliedsbeitrag. |
| Bei der Überweisung der Jahresmitgliedsbeiträge ist als Zahlungsvermerk das Beitragsjahr, die Mitglieds-Nummer sowie der Vorname anzugeben. Gleiches gilt auch für mehrere Personen auf einem Zahlungsträger. |
| Berlin, den 08.02.2007 |
| (Vorsitzender) |
(Schatzmeister) | |