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Motor-Yacht-Club Preußen e.V. im ADAC

Haus- und Stegordnung

1. Allgemeines

Der Aufenthalt in den Clubräumen und auf dem Clubgelände ist nur den Clubmitgliedern und deren Angehörigen gestattet. Gäste der Vorgenannten dürfen grundsätzlich nur in deren Begleitung auf das Clubgelände.

Hunde sind an kurzer Leine zu führen und müssen auf der Straße "Gassi" geführt werden.

Vor dem Verlassen des Clubgrundstückes ist es unbedingt erforderlich, dass alle Betriebsanlagen in den Clubräumen und alle weiteren Brennstellen ausgeschaltet sind.

Die Clubräume, die Toiletten sowie die Waschräume sind sauber zu halten. Alle Wasserhähne sind nach Gebrauch sofort wieder zu schließen.

Um Diebstahlsdelikten durch Außenstehende vorzubeugen, sind alle Türen verschlossen zu halten, insbesondere sind das Zufahrts- und Eingangstor zum Clubgelände nach dem Passieren wieder zu verschließen.

Jedem Steganlieger stehen auf dem Clubgelände ein Parkplatz mietfrei zur Verfügung. Die Nutzung des Parkplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Haftung für evtl. auftretende Schäden am Fahrzeug werden vom Club nicht übernommen. Es gilt auf dem Gelände die Straßenverkehrsordnung und das Abstellen von Wohnwagen / Wohnmobilen und Bootstrailern ist nur nach Zusage durch den Vorstand erlaubt.

Wegen drohender Grundwasserverschmutzung ist das Reparieren und Waschen von PKWs auf dem gesamten Clubgelände untersagt.

Die Steganlage ist für den ungehinderten Zugang zu den Booten stets freizuhalten. Das Be- und Entladen der PKWs vor der Steganlage soll kurzfristig erfolgen und die Autos sind anschließend auf den vorgesehenen Abstellplätzen abzustellen.

Die Boote in der Steganlage sind nur mit einwandfreien und ausreichenden Festmachern zu belegen. Für deren schadfreien Zustand haftet der Bootseigner. Nach dem Ablegen vom Steg dürfen Festmacher oder andere Gegenstände nicht auf dem Steg liegen (Unfallgefahr).

Ruhestörender Lärm ist auf dem Clubgelände und der Steganlage zu venneiden. Während der Nachtstunden ist absolute Ruhe einzuhalten.

 
2. Umweltschutz und Feuerverhütung:

Alle elektrischen Einrichtungen haben den Vorschriften der VDE und den Stromversorgern zu entsprechen. Jeglicher Umgang mit offenem Feuer ( Benutzung von Gas- und Spirituskochern, Lötlampen, Gasbrennern u.ä.) ist in den Clubräumen oder auf der Steganlage untersagt. Motore mit Benzin, Benzinkanister, Propangasfiaschen oder Batterien dürfen in den Clubräumen weder gelagert noch gewartet werden, außer in den entsprechenden Werkräumen.
Abfälle sind nur in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen. Das Deponieren von Abfalltüten neben den Abfallbehältern ist ( auch nach deren Überfüllung ) untersagt. Der Abfall muss dann ggf. mitgenommen und individuell entsorgt werden. Gleiche individuelle Entsorgung gilt ebenfalls für Sperrmüll.
Alle Arbeiten am Boot während des Winterlagers dürfen nur mit einer Unterlage / Plane unter dem Boot erfolgen.
Altöl, Bilgenwasser mit Ölresten, leere Ölbehälter, alte Batterien, Farbdosen mit Farbresten und gebrauchten Pinseln, Putzlappen mit Farbresten, Planen, Auslegware sowie alles was weiter unter "Sondermüll" einzuordnen ist, muß jedes Mitglied auf eigene Kosten entsorgen.

Das Betanken der Boote mit Vergaserkraftstoff in der Steganlage ist strengstens untersagt!

Boote dürfen nur bei ruhigem Wasser am Kopfsteg betankt werden. Damit das Risiko des Verschüttens von Teibstoff vermieden wird, sollte eine zweite Person hierbei anwesend sein. Die Umweltbehörde ahndet gerade in diesem Bereich jede Verletzung der Sicherheitsvorschriften.

Die Stromentnahme auf der Steganlage darf aus versicherungsrechtlichen Gründen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erfolgen.

 
3. Auf- und Abslippen:

Um die Slipzeiten zu reduzieren und somit die Kosten ( z.B. Kran ) niedrig zu halten, hat beim Auf- oder Abslippen der Bootseigner oder eine bevollmächtigte Person am Sliptag anwesend zu sein. Aus gleichen Gründen besteht für jeden Steganlieger die Verpflichtung, auch allen anderen Steganliegern beim Slippen zu helfen. Es bietet sich an, zeitlich abgesprochen Slipmannschaften zu bilden.

Abslippen: Im Frühjahr sind die Boote rechtzeitig abslipbereit zu halten. Das Abslippen erfolgt nach Planung und Weisung des Slipmeister ( frei zu wählen). Die Pallhölzer sind auf dem vom Slipmeister bestinmiten Platz ordentlich abzulegen.
Aufslippen: Im Herbst sind die Boote rechtzeitig slipbereit zu halten. Leicht brennbare Flüssigkeiten und Materialien sind jeweils vor den Slipvorgängen von Bord zu entfernen.
Für Pallhölzer, Böcke etc. hat jeder Bootseigner rechtzeitig selbst zu sorgen und ist flur den einwandfreien und deren belastungsgerechten Zustand verantwortlich.

 
Ergänzende Bestimmungen:

Der Vorstand ist berechtigt, für das laufende Jahr die Bootspapiere, Versicherungsunterlagen, aktuelle Prüfbescheinigungen von Gasanlagen an Bord, zu prüfen. Diese müssen alle zwei Jahre gemäß den ,,Technischen Regeln für Flüssiggasanlagen in Wassersportfahrzeugen DVGW - Arbeitsblatt G" - erneuert werden.

Die gewerbliche Nutzung von Booten und Liegeplätzen im Club ist nicht gestattet.

Die Clubgemeinschaft erwartet, dass die MYCP- Steganlieger den Club überall würdig vertreten.

Wer Clubeigentum vorsätzlich zerstört, die vorliegende Haus- und Stegordnung missacht, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und sich wiederholt durch Lärmen, Trunkenheit u.ä. hervortut, das Ansehen des Clubs in der Öffentlichkeit schädigt, wird durch den Vorstand verwarnt. Im Wiederholungsfall erfolgt durch den Vorstand eine schriftliche Abmalmung und führt bei fortgesetztem Fehlverhalten mit einer Frist von sechs Wochen zur außerordentlichen Kündigung des Stegplatzes. Im Übrigen gelten die § 7 und 8 der Clubsatzung.

 

Durch die Unterschrift beim Eintritt in den Motor-Yacht-Club Preußen e.V. im ADAC auf dem Aufnahmeformular und der erfolgten Bestätigung durch die Auffiahmekommission, werden die Clubsatzung, die Beitragsordnung, die Haus-und Stegordnung sowie die Jugendordnung etc. anerkannt.

 
Motor-Yacht-Club Preußen e.V. im ADAC
Der Vorstand

Im August 2005