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Motor-Yacht-Club Preußen e.V. im ADAC

Jugendordnung

1. Name

Der Jugendausschuss (Vorstand der Preußen-Jugend) des Motor-Yacht-Club Preußen e.V. gibt sich den Namen "Preußen-Jugend". Er vertritt die Kinder und Jugendlichen des Clubs.
 
2. Zweck

Die Preußen-Jugend führt im Einvernehmen mit dem Vorstand des MYC Preußen selbständig sportliche und jugendpflegerische Aktivitäten durch. Sie führt und verwaltet sich selbst und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Sie will Persönlichkeitsbildung betreiben, Befähigungen zum sozialen Verhalten fördern, das gesellschaftliche Engagement sporttreibender Jugendlicher anregen und durch Begegnungen und Wettkämpfe inländischer, unter Beteiligung ausländischer Gruppen zur internationalen Verständigung beitragen. Sie bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und tritt für Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugend sowie den Umwelt- und Naturschutz auf dem Wasser ein. Sie unterstützt auch die Ziele in den Bereichen Jugend-, Fahrten- und Leistungssport. Die Preußen-Jugend wird im Rahmen und in den Grenzen des Zweckes des MYC Preußen tätig.
 
3. Organe
  3.1 Jugendversammlung
  3.2 Jugendausschuss
 
4. Jugendversammlung
  4.1 Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der Preußen-Jugend und tritt jedes Jahr mindestens einmal zusammen.
Sie muss aber spätestens bis Ende des laufenden Jahres durchgeführt werden.
Sie wird schriftlich, spätestens 14 Tage vorher, durch den Jugendleiter unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
  4.2 Stimmberechtigt sind die Jugendlichen des Clubs.
Jeder Jugendliche hat eine Stimme. Die Mitglieder des Jugendausschusses sind ebenfalls für die Dauer ihrer Amtszeit stimmberechtigt.
Mitglieder des Vorstandes, ausgenommen der Jugendleiter, haben Rede- aber kein Stimmrecht.

Auf Antrag eines Mitgliedes der Preußen-Jugend müssen die Wahlen zum Jugendausschuss geheim durchgeführt werden.
  4.3 Jede ordnungsgemäß einberufene Jugendversammlung ist unabhängig von der Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Über die Sitzungen der Jugendversammlung wird ein Protokoll gefertigt, welches vom Jugendleiter unterzeichnet wird. Nach Ablauf einer Frist von einem Monat nach der Absendung des Protokolls gilt das Protokoll als genehmigt, wenn sich kein Widerspruch erhebt. Die Jugendversammlung entscheidet endgültig über die Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Versammlung.
  4.4 Der Jugendausschuss ist verpflichtet, eine Jugendversammlung dann einzuberufen, wenn dies 1/3 der Jugendlichen des Vereins beantragen. Beruft der Jugendausschuss diese Versammlung nicht innerhalb von vier Wochen ein, wird die Versammlung vom Vorstand des MYC Preußen einberufen. Die erstmalige Einberufung der Jugendversammlung erfolgt durch den Jugendleiter des MYC Preußen.
  4.5 Die Jugendversammlung wählt die Mitglieder des Jugendausschusses für eine Amtszeit von 2 Jahren, wobei Wiederwahl zulässig ist. Sie berät und beschließt den Jugendhaushaltsplan, sie nimmt die Berichte des Jugendausschusses entgegen und spricht auf Antrag die Entlastung der Mitglieder des Jugendausschusses aus. Über Änderungen und Ergänzungen dieser Jugendordnung haben die Jugendversammlung und der Jugendausschuss ein Vorschlagsrecht. Änderungen und Ergänzungen dieser Ordnung bedürfen der Beschlussfassung.
 
5. Der Jugendausschuss (JA)
  5.1 Der Jugendausschuss ist ein ständiger Ausschuss des MYC Preußen.
  5.2 Der JA setzt sich wie folgt zusammen:

Jugendleiter (in)
Jugendkassenwart (in)
und bis zu drei weiteren Mitgliedern.
Die Gesamtzahl muss eine ungerade sein.
Der JA kann Referenten be- und abberufen. Referenten, die nicht Mitglied der Preußen-Jugend sind, können kein Stimmrecht ausüben.
  5.3 Für das Amt des Jugendleiters im Vorstand des MYC Preußen hat der Jugendausschuss (JA) ein Vorschlagsrecht. Die Wahl zum Kandidaten für dieses Amt im Vorstand erfolgt in geheimer Abstimmung durch den JA. Bei Vakanz des Vertreters der Jugend im Vorstand bestimmt der JA durch Wahl einen Vertreter der Jugend im Vorstand des MYCP.
Der Jugendleiter (in) und der Kassenwart (in) müssen volljährig sein.
  5.4 Die Sitzungen des JA werden vom Jugendleiter, bei seiner Verhinderung von einem Mitglied des JA, im Falle seiner Passivität trotz der Aufforderung zum Handeln vom MYC Preußen-Vorstand einberufen und geleitet. Entsprechendes gilt für die Einberufung der Jugendversammlung.
Jede ordnungsgemäß einberufene Sitzung des JA ist unabhängig von der Zahl der Erschienenen beschlussfähig.
Mitglieder des MYC Preußen-Vorstandes, mit Ausnahme des Jugendleiters, haben im JA kein Stimmrecht; sie können aber an ihren Sitzungen teilnehmen. Für jede Einladung zu einem Jugendausschuss erhält die MYC Preußen- Geschäftsstelle rechtzeitig eine Durchschrift dieser Einladung.
  5.5 Der JA führt über seine Sitzungen Protokoll.
Dieses ist dem MYC Preußen-Vorstand umgehend zu übersenden.
  5.6 Der JA erüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzurg des MYC Preußen, sowie dieser Jugendordnung. Er bereitet Beschlussvorlagen für den MYC Preußen-Vorsrand und für die Mitgliederversammlung sowie die Jugendversammlung vor. Er ist an die Beschlüsse der Jugendversarnmlung gebunden.
6. Geschäftsbereiche des Jugendausschusses
  6.1 Der Jugendleiter ist der Vorsitzende des JA.
Ihm obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

a. Vertretung der Belange der MYCP-Jugend gegenüber dem Vorstand. in der Sportjugend Berlin. im DMYV. im MVB und erforderlichenfalls auch in der deutschen Sportjugend.
b. Einberufung und Leitung des JA.
c. Einberufung und Leitung der Jugendversammlung.
d. Planung und Durchführung nationaler und internationaler Jugendbegegnungen und sportlicher Aktivitäten im Jugendbereich.
e. Intensivierung der Jugendarbeit im Verein.
f. Einarbeitung und Durchsetzung von Jugendkonzepten.
g. Mitarbeit bei der Vorbereitung der Berliner Ausscheidungen für die Qualifizierung zum Deutschen Jugendpokal.
  6.2 Jugendkassenwart

Der Jugendkassenwart erstellt den Jugendhaushaltsplan, führt die Jugendkasse und rechnet die geplanten und durchgeführten Maßnahmen des JA über den Vorstand des MYC Preußen ab.
  6.3 Der JA verfügt über ein selbständiges Konto unter der Verantwortung des Jugendkassenwartes. Er bestimmt über die Verwendung der Mittel, die der Jugendkasse vom MYC Preußen-Vorstand zufließen.
  6.4 Der JA trifft seine Entscheidungen mehrheitlich.
 
7. Kassenprüfer

Die Jugendkasse wird durch die Kassenprüfer des MYC Preußen mitgeprüft.
Die Kassenprüfer geben über das Ergebnis ihrer Prüfungen einen schriftlichen Bericht, der auf der Jugendversammlung zu verlesen ist.
 
8. Wird weder der Kandidat des JA zum Jugendleiter/in in den Vorstand des MYC Preußen gewählt noch einer der Ersatzkandidaten des JA und auch niemand aus der Mitte der Jahresmitgliederversammlung des MYC Preußen, so gilt 5.3 Satz 3 der Jugendordnung.
 
9. Für Auslegungen dieser Jugendordnung für noch ungeregelte Fälle gilt die MYC Preußen-Satzung entsprechend.
 
10. Diese Jugendordnung wird auf der Mitgliederversammlung am 09. Februar 2006 in Kraft gesetzt.
 



Fehlberg (Vorsitzender)
Hans-Joachim Gleffe (Jugendleiter)